RuGa Facility OG - Ihr Brandschutzbeauftragter aus Brunn am Gebirge

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).

Dieser Bereich umfaßt den organisatorischen Brandschutz (die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet).

Unverbindliche Beratung anfordern

Der Einsatzbereich

Alle Wohn- und Betriebsobjekte, bei denen ein BSB laut feuerpolizeilichem Bescheid oder der Betriebsstätten Genehmigung vorgeschrieben ist.
Für Betriebe, denen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gemäß Arbeitsstättenverordnung und Technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz TRVB O 119 vorgeschrieben ist, und denen kein Betriebsangehöriger zur Verfügung steht, übernehmen wir die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten.

Als Externer Brandschutzbeauftragter betreue ich Ihre Objekte objektiv und führe für Sie das vorgeschriebene Brandschutzbuch.

Die externe Brandschutzbeauftragung hat viele Vorteile:

  • Beratung der Geschäftsleitung bzw. der Hausverwaltung
  • Analysen von Schwachstellen im Brandschutz, Bestandsanalysen, Brandgefährdungsanalysen, Risikoanalysen
  • Erstellung der Brandschutzordnung und Kontrolle des Brandschutzplanes
  • Kontrolle und Maßnahmen zur Mängelbehebung, in Absprache mit der Geschäftsleitung oder Hausverwaltung
  • Erstellung eines Kontrollplanes bzw. Führung des Brandschutzbuches
  • Besuch lt. den geltenden Vorschriften als externer Brandschutzbeauftragter bezüglich Brandschutzkontrollen
  • Eigenkontrolle der vorhandenen Brandschutzeinrichtungen durch Brandschutzberatung.net
  • Teilnahme an Feuerbeschauen und Feuerwehrübungen
  • Überwachung von Heißarbeiten
  • Zeitfaktor: Die Aufgabe wird durch keine andere Tätigkeit verdrängt oder vernachlässigt – interne BSB müssen nebenher ihrer Arbeit nachgehen
  • Kostenersparnis: sowohl bei den jährlichen Fortbildungs- und Arbeitszeitausfallskosten als auch bei Fachliteratur und Lehrmaterialien
  • Keine Konflikte mit innerbetrieblichen Führungsstrukturen

Unsere Aufgaben als Brandschutzbeauftragte

Ein Brandschutzbeauftragter ergreift vorbeugende Brandschutzmaßnahmen (gemäß § 45 der Arbeitsstättenverordnung), informiert die Arbeitnehmer des Betriebs über das richtige Verhalten im Brandfall, führt Eigenkontrollen im Betrieb im Sinne einschlägiger Regeln der Technik durch, bekämpft Entstehungsbrände mit Mitteln der ersten und erweiternden Löschhilfe, evakuiert im Notfall die Arbeitsstätte und bereitet einen möglichen Feuerwehreinsatz vor.

Zusatzleistungen

Zusätzlich zu den genannten Tätigkeiten helfen wir Ihnen bei der Ausarbeitung der Brandschutzordnung, erstellen in Abstimmung mit dem örtlichen Feuerwehrkommando einen Brandschutzplan und besprechen mit Ihnen das Verhalten im Brandfall. Weiters kontrollieren wir Ihr Gebäude regelmäßig hinsichtlich seiner Brandsicherheit, unterrichten die Betriebsangehörigen über die Wirkungsweise und Handhabung der Löschgeräte („Erste Löschhilfe“, insbesondere für Arbeitnehmer, die in einem brandgefährdeten Umfeld beschäftigt sind), organisieren Brandschutzübungen und führen das Brandschutzbuch, in dem die jeweiligen Kontrollergebnisse und getroffenen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, die vorgenommenen Überprüfungen und deren Ergebnisse sowie die vergangenen Brandschutzübungen und alle Brände samt Ursache festgehalten werden.
Als Brandschutzbeauftragte in Mödling und Wien führen wir einmal pro Jahr eine protokollierte Alarmübung durch und prüfen die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Alarmeinrichtungen, Brandmeldeanlagen und Klima- oder Lüftungsanlagen. Die Löschgeräte und stationären Löschanlagen sollten mindestens jedes zweite Kalenderjahr überprüft werden. Als Brandschutzbeauftragte kümmern wir uns um die sichere Verwahrung der diesbezüglichen Aufzeichnungen. Wir weisen auf Anschlägen darauf hin, dass das Rauchen bzw. die Verwendung von offenem Feuer und Licht an brandgefährdeten Arbeitsplätzen verboten ist.